, boerse-express
AvW - Anmeldefrist für Anleger verlängert, Capital Bank droht Klage
Anleger, die mit Papieren der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW Geld verloren haben, haben nun noch einen Monat länger Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Das Insolvenzgericht hat die Frist bis 31. Mai 2011 erstreckt, teilten die AvW-Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg in einem Brief an die Anleger mit.
Indes muss erst geklärt werden, ob der Erlös aus bereits versteigerten Aktienpaketen der AvW den geschädigten Anlegen oder der Capital Bank zusteht. Papiere im Wert von 46,2 Mio. Euro sind nämlich an das Grazer Geldhaus verpfändet. Eine Klage steht im Raum. Bisher haben die Masseverwalter AvW-Vermögen im Wert von 87,5 Mio. Euro veräussert, darunter mehrere Aktienpakete, etwa Binder+Co, C-Quadrat oder RHI.
Die AvW hat einen 46,2-Mio.-Kredit bei der Capital Bank, der mit Aktien besichert war. Auf diese Papiere hat die Bank ein Pfandrecht. Ob dieses überhaupt greift, muss bald geklärt werden, Bank und Masseverwalter führen schon seit geraumer Zeit Vergleichsgespräche. "In den nächsten zwei Monaten müssen wir zu einer Lösung kommen", sagte Brandl. "Von der Konkurseröffnung an (im Mai 2010, Anm.) haben wir ein Jahr Zeit, das Pfandrecht zu bekämpfen." Sollte man zu keiner Einigung kommen, "müssen wir Klagen", sagte der Jurist.
Insgesamt rechnen Brandl und Malleg mit einem Verwertungserlös von rund 100 Mio. Euro. Der nächste Versteigerungstermin ist der 15. März. An diesem Tag kommen das Auer-Welsbach'sche Motorboot samt Lizenz unter den Hammer. Schätzwert: 290.000 Euro, zwei Angebote liegen bereits vor. Weiters müssen Brandl und Malleg noch Aktien von Realtech, Hirsch Servo und S&T versteigern. Bis die Anleger Geld sehen, wird es wohl noch dauern. Die erste Prüfungstagsatzung wird am 28. Juni 2011 am Klagenfurter Landesgericht stattfinden.
Malleg und Brandl werden wie bereits angekündigt sämtliche Forderungen der Genussscheininhaber bestreiten. Es gebe nämlich keine rechtliche Klarheit darüber, ob die Genussscheine als Fremd- oder nachrangiges Eigenkapital zu werten sind. Daher wollen die Masseverwalter Musterprozesse anstrengen, um eine eindeutige Judikatur vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu erwirken. "Unserer Überzeugung nach werden diese Musterprozesse zeitlich keinen Einfluss auf die Dauer des Konkursverfahrens bzw. auf den Zeitpunkt der Ausschüttung der Konkursquote haben", schreiben Brandl und Malleg. Die anderen Gerichtsverfahren in der Causa AvW würden jedenfalls länger dauern als die Musterprozesse. Dem Strafprozess gegen AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach, der Ende Jänner zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, könnten noch weitere Prozesse folgen, etwa gegen weitere AvW-Organe oder Kontrollbehörden.
Indes muss erst geklärt werden, ob der Erlös aus bereits versteigerten Aktienpaketen der AvW den geschädigten Anlegen oder der Capital Bank zusteht. Papiere im Wert von 46,2 Mio. Euro sind nämlich an das Grazer Geldhaus verpfändet. Eine Klage steht im Raum. Bisher haben die Masseverwalter AvW-Vermögen im Wert von 87,5 Mio. Euro veräussert, darunter mehrere Aktienpakete, etwa Binder+Co, C-Quadrat oder RHI.
Die AvW hat einen 46,2-Mio.-Kredit bei der Capital Bank, der mit Aktien besichert war. Auf diese Papiere hat die Bank ein Pfandrecht. Ob dieses überhaupt greift, muss bald geklärt werden, Bank und Masseverwalter führen schon seit geraumer Zeit Vergleichsgespräche. "In den nächsten zwei Monaten müssen wir zu einer Lösung kommen", sagte Brandl. "Von der Konkurseröffnung an (im Mai 2010, Anm.) haben wir ein Jahr Zeit, das Pfandrecht zu bekämpfen." Sollte man zu keiner Einigung kommen, "müssen wir Klagen", sagte der Jurist.
Insgesamt rechnen Brandl und Malleg mit einem Verwertungserlös von rund 100 Mio. Euro. Der nächste Versteigerungstermin ist der 15. März. An diesem Tag kommen das Auer-Welsbach'sche Motorboot samt Lizenz unter den Hammer. Schätzwert: 290.000 Euro, zwei Angebote liegen bereits vor. Weiters müssen Brandl und Malleg noch Aktien von Realtech, Hirsch Servo und S&T versteigern. Bis die Anleger Geld sehen, wird es wohl noch dauern. Die erste Prüfungstagsatzung wird am 28. Juni 2011 am Klagenfurter Landesgericht stattfinden.
Malleg und Brandl werden wie bereits angekündigt sämtliche Forderungen der Genussscheininhaber bestreiten. Es gebe nämlich keine rechtliche Klarheit darüber, ob die Genussscheine als Fremd- oder nachrangiges Eigenkapital zu werten sind. Daher wollen die Masseverwalter Musterprozesse anstrengen, um eine eindeutige Judikatur vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu erwirken. "Unserer Überzeugung nach werden diese Musterprozesse zeitlich keinen Einfluss auf die Dauer des Konkursverfahrens bzw. auf den Zeitpunkt der Ausschüttung der Konkursquote haben", schreiben Brandl und Malleg. Die anderen Gerichtsverfahren in der Causa AvW würden jedenfalls länger dauern als die Musterprozesse. Dem Strafprozess gegen AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach, der Ende Jänner zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, könnten noch weitere Prozesse folgen, etwa gegen weitere AvW-Organe oder Kontrollbehörden.