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Immofinanz-Chef Zehetner wehrt sich gegen Insidervorwürfe

Immofinanz-Chef Eduard Zehetner (im Bild) wehrt sich gegen die Insidervorwürfe rund um einen Aktienkauf im Herbst des Vorjahres (das "profil" berichtete) und verweist auf die Änderung in der Strategie, die sich durch die Hauptversammlung im Oktober ergeben hat.

"Wie wir alle wissen - und wie es auch in vielen Gazetten genüsslich breitgetreten wurde ("Debakel für Zehetner...."), wurden auf der Hauptversammlung am 28.9.2010 unsere Anträge auf Ermächtigung für bedingtes Kapital samt den entsprechenden Bezugsrechtsausschlüssen, wie sie für die Ausgabe von Wandelanleihen typischerweise notwendig sind, überstimmt. Auf die Gründe dafür werde ich in einem anderen Blog eingehen. Damit war die geplante Basis für die Refinanzierung der Wandelanleihen 2014 und 2017 nicht gegeben und wir mussten Alternativen suchen," schreibt er in seinem Blog.

Diese Suche resultierte in einem Meeting von Anwälten, der Immofinanz-Rechtsabteilung, dem Leiter Corporate Finance/IR und Zehetner am 3.11.2010. "Dabei wurden 6 Alternativen A-F präsentiert und diskutiert, wie eine neue Wandel- oder Optionsanleihe mit existierenden Genehmigungen, wieder auflebenden Genehmigungen aufgrund der Umtausch-WA 2011 samt Bezugsrechtsausschlüssen oder der Verwendung vorhandener Eigener Aktien resp. zukünftig zurückzukaufender Aktien begeben werden könnte, usw.usf. Nach intensiver Diskussion wurde bei dieser Besprechung am 3.11.2010 der bis dahin favorisierte Vorschlag von Investmentbanken verworfen, die möglicherweise wiederverwendbaren Genehmigungen aus den umgetauschten WA´s 2014 und 2017 auszunutzen, sondern der - teureren, aber juristisch weniger agressiven - Variante D der Vorzug gegeben. Diese bestand darin, die Möglichkeit zu untersuchen, die existierenden Eigenen Aktien (aus den Vereinbarungen mit der Constantia Packaging B.V. im Zusammenhang mit dem IBAG-Bond) zu verwenden und weitere, rund 47 Mio dazuzukaufen, um zusammen mit alten, nicht ausgenutzten 20,6 Mio Stück Ermächtigungen samt Bezugsrechtsausschlüssen schliesslich rund 125 Mio Aktien zur Verfügung zu haben, die bei Annahme eines Strikes von EUR 4 bis 4,5 eine Emission einer Wandel- bzw Optionsanleihe von EUR 500 bis EUR 562,5 Mio. ermöglichen. Daher wurde erstmalig bei dieser Besprechung am 3.11.2010 der Auftrag gegeben, einen Aktienrückkauf zu untersuchen bzw vorzubereiten."

Am 4. bzw. 5.11.2010 wurden dann seitens bpv Hügel die Entwürfe für einen diesbezüglichen Vorstandsbeschluss übermittelt, von Zehetner auf die Tagesordnung der Vorstandsitzung am 8.11.2010 gesetzt, dort beschlossen (damit die Insiderinformation generiert) und unmittelbar anschliessend ad-hoc veröffentlicht. "Durch die unmittelbareVeröffentlichung wurde jeglicher unerwünschter Informationsfluss unterbunden. Niemand ausser Personen im ständigen Vertrauensbereich waren damit befasst."

All das sei durch E-Mails, Protokolle und Zeugenaussagen dokumentierbar. Damit entbehrt - nicht nur aus diesem Grunde - der Vorwurf des Insiderhandels jeglicher Grundlage.

"Für alle, denen diese Entscheidungsgeschwindigkeit zu rasch vorkommt, darf ich sagen, dass wir pleite gegangen wären, hätten wir diese Geschwindigkeit im Restrukturierungsprozess nicht gehabt. Und dort waren in ca. 20 Fällen schwierigere Entscheidungen zu treffen als in der vorliegenden Situation."
(red)

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