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Zehetner: Eduard Zehetner in eigener Sache: Profil vom 24.1.2011


"FMA ermittelt gegen IMMOFINANZ-Chef"
Es ist jetzt Sonntag, der 23.1.2011, 22.30 und vor mir liegt das Profil von morgen, die Kopien einer ganzen Reihe von Online-Artikeln zum morgigen (!) Profil (wenigstens funktioniert die Werbung der Zeitungen und Zeitschriften untereinander!), eine Reihe von Aktennotizen,  Postings zu betreffenden Artikel im Börse-Express und im Standard etc. etc.
Hinter mir liegt ein arbeitsreicher Sonntag (14.00 Treffen mit einem russichen Partner, ab 16.00 Beschäftigung mit dem oa. Thema ...)

Vorgeworfen wird mir - auf Basis eines Schriftsatzes einer Grazer Juristin (erste Fehler im Profilartikel: es ist eine Wiener Juristin mit Büro in 1010, Stadiongasse 6-8, doch dazu später) - ich hätte am 19.10.2010 150.000 IF-Aktien im Besitze einer Insiderinformation erworben und meine Tochter am 27.10.2010 weitere 3.000 Stück. Um gleich meine Tochter aus dem Spiel zu nehmen: die 3.000 Stück habe ich als Fonds-Manager meiner Tochter disponiert, außerdem noch 400 Stück Wienerberger. Dazu gestehe ich, dass ich Heimo Scheuch sehr schätze und mit ihm per Du bin. 

Um ca. 19.30 habe ich die posts im BE(85 davon) und im Standard (31) gelesen: der Tenor ist, ich hatte Insiderinformationen über ein Aktienrückkaufprogramm zu den fraglichen Zeitpunkten, deswegen haben meine Tochter und ich Aktien gekauft, wir sind Mitglieder der VIP (Vienna Insider Party), Gauner, udglm. Außerdem: woher ich wohl das viele Geld hätte, um Aktien zu kaufen und ähnliches schreiben mutige Menschen unter den sinnigen Synonymen wie atxtrader, alsterjunge etc.

Lediglich zwei der Poster, die durchaus auch kritische Meinungen artikulieren, lassen die klitzekleine Möglichkeit offen, dass das Aktienrückkaufprogramm erst nach  diesen Zeitpunkten (19. bzw 27.10.2010) beschlossen worden sein könnte...

Wie war es nun tatsächlich: 

Wie wir alle wissen - und wie es auch in vielen Gazetten genüsslich breitgetreten wurde ("Debakel für Zehetner...."), wurden auf der Hauptversammlung am 28.9.2010 unsere Anträge auf Ermächtigung für bedingtes Kapital samt den entsprechenden Bezugsrechtsausschlüssen, wie sie für die Ausgabe von Wandelanleihen typischerweise notwendig sind, überstimmt. Auf die Gründe dafür werde ich in einem anderen Blog eingehen. Damit war die geplante Basis für die Refinanzierung der Wandelanleihen 2014 und 2017 nicht gegeben und wir mussten Alternativen suchen. Diese Suche, die wir  samt Konsultation einer Reihe von Investmentbanken insbesondere mit den Kapitalmarktjuristen von bpv Hügel den Oktober hindurch durchführten, resultierte in einem Meeting von Vertretern der genannten Kanzlei, unserer Rechtsabteilung, dem Leiter Corporate Finance/IR und mir am 3.11.2010. Dabei wurden 6 Alternativen A-F präsentiert und diskutiert, wie eine neue Wandel- oder Optionsanleihe mit existierenden Genehmigungen, wieder auflebenden Genehmigungen aufgrund der Umtausch-WA 2011  samt Bezugsrechtsausschlüssen oder der Verwendung vorhandener Eigener Aktien resp. zukünftig zurückzukaufender  Aktien begeben werden könnte, usw.usf.
Nach intensiver Diskussion wurde bei dieser Besprechung am 3.11.2010 der bis dahin favorisierte Vorschlag von Investmentbanken verworfen, die möglicherweise wiederverwendbaren Genehmigungen aus den umgetauschten WA´s 2014 und 2017 auszunutzen, sondern der - teureren, aber juristisch weniger agressiven - Variante D der Vorzug gegeben. Diese bestand darin, die Möglichkeit zu untersuchen, die existierenden Eigenen Aktien (aus den Vereinbarungen mit der Constantia Packaging B.V. im Zusammenhang mit dem IBAG-Bond) zu verwenden und weitere, rund 47 Mio dazuzukaufen, um zusammen mit alten, nicht ausgenutzten 20,6 Mio Stück Ermächtigungen samt Bezugsrechtsausschlüssen schließlich rund 125 Mio Aktien zur Verfügung zu haben, die bei Annahme eines Strikes von EUR 4 bis 4,5 eine Emission einer Wandel- bzw Optionsanleihe von  EUR 500  bis EUR 562,5 Mio.  ermöglichen. Daher wurde erstmalig bei dieser Besprechung am 3.11.2010 der Auftrag gegeben, einen Aktienrückkauf zu untersuchen bzw vorzubereiten.

Am 4. bzw. 5.11.2010 wurden dann seitens bpv Hügel die Entwürfe für einen diesbezüglichen Vorstandsbeschluss übermittelt, von mir auf die Tagesordnung der Vorstandsitzung am 8.11.2010 gesetzt, dort beschlossen(damit die Insiderinformation generiert) und unmittelbar anschließend ad-hoc veröffentlicht. Durch die unmittelbareVeröffentlichung wurde jeglicher unerwünschter Informationsfluß unterbunden. Niemand außer Personen im ständigen Vertrauensbereich waren damit befasst.

All das ist durch E-Mails, Protokolle und Zeugenaussagen dokumentierbar. Damit entbehrt - nicht nur aus diesem Grunde - der Vorwurf des Insiderhandels jeglicher Grundlage.

Für alle, denen diese Entscheidungsgeschwindigkeit zu rasch vorkommt, darf ich sagen, dass wir pleite gegangen wären, hätten wir diese Geschwindigkeit im Restrukturierungsprozess nicht gehabt. Und dort waren in ca. 20 Fällen schwierigere Entscheidungen zu treffen als in der vorliegenden Situation.
Ich könnte hier noch viele weitere, logische Gründe anführen, warum ein Insider-Vorwurf nicht haltbar ist, verzichte aber darauf, weil mir noch ein paar andere Bemerkungen am Herzen liegen:

1. Am 25.11.2010 hat mich die Frau Mag. Katharina Jürgens-Schak angeblich bei der FMA angezeigt. Bis Freitag, den 21.1.2011 und der Kontaktaufnahme durch das Profil und dem nachfolgender Anruf  unserer PR-Agentur hatte ich keine Kenntnis einer FMA-Untersuchung. 
Hätte ich die gehabt, hätte ich die Sache aufklären können und stünde jetzt nicht quer durch viele österreichische Medien als "Insiderhändler" da.
Da ich nichts wusste von einer Untersuchung, hat offensichtlich auch keine stattgefunden, wurde aber von der FMA behauptet.

2. Das liebe Profil und Herr Redakteur Nikbakhsh: Anruf Freitag Mittag bei unserer PR-Agentur und Bitte um Stellungnahme zur (unbekannten) Anzeige bzw FMA Untersuchung: PR Agentur weiss naürlich nichts, versucht mich zu erreichen, was aufgrund mehrerer Auswärtstermine schwierig ist. Letztlich rufe ich Herrn Nikbakhsh um 16.42 an, um zu erfahren, was eigentlich Sache ist. Er erzählt mir das kurz, der Artikel ist aber offensichtlich auf Basis des Kontakts mit der PR-Agentur samt "indirektem Zitat" schon geschrieben und wegen des bevorstehenden Redaktionsschlusses offensichtlich auch nicht mehr änderbar, weil ich - nach Kenntnis der Vorwürfe - natürlich eine Zeitlang gebraucht hätte, um die Fakten und Termine zu erheben: "Die G´schicht´ war einfach zu gut...", vor allem auch im Hinblick auf die Ruttensdorfer-Meldungen am Freitag.
Und dann der Aufmacher im Profil: "Family Business", " Affäre" - das alles ohne Chance zu einer fundierten Stellungnahme - Danke, Herr Nikhbaksh.

3. Die liebe Frau Anwältin Jürgens-Schak: Sie ist keine Grazer Anwältin, dort vertritt sie nur einen Dr. Jürgens, sondern eine Wiener Anwältin, und so glaube ich, uns schon einmal durch eine Anzeige des Vorstands der IF aufgefallen, mit dem Inhalt, wir hätten Immobilien zu billig verkauft. Diesen obskuren Vorwurf hat auch schon der seinerzeitige, grosse Vorsitzende Karl Petrikovics in seinem sagenhaften Format-Interview erhoben.
Könnte es sein dass er oder jemand in seinem Auftrag der Mandant von Frau Mag. Jürgens-Schak ist? Ich werde dieser Spur nachgehen, soweit ich kann.
Sollte meine Vermutung richtig sein, so lässt sich die FMA von jemandem einspannen, den sie eigentlich schon lange hinter Schloß und Riegel zu bringen gehabt hätte! Wenn nicht, bin ich mit Frau Mag. Jürgens-Schak in dieser Causa quitt: Sie hat sich mit dem Insider-Vorwurf geirrt, ich mit meiner obigen Vermutung.

Mittlerweile ist es 23.50 geworden, die Alarmanlage im Büro beginnt, sich einzuschalten und ich darf mich verabschieden.

Gute Nacht -
Ihr EZ