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Definitiv kein Bussgeld für Investoren im Fall OC Oerlikon

Im Fall OC Oerlikon können die Investoren Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf endgültig aufatmen. Das Eidgenössische Finanzministerium (EFD) verzichtet auf einen Rekurs gegen den Freispruch durch das Bundesstrafgericht. Nach eingehender Analyse der Urteilsbegründung hat das EFD entschieden, den Entscheid nicht vor Bundesgericht anzufechten, wie das MInisterium am Dienstag mitteilte. Damit ist die ursprünglich vom EFD ausgesprochene Rekordbusse von je 40 Mio. Franken (31,0 Mio. Euro) gegen die drei Investoren definitiv vom Tisch.

Die Behörde hatte dem russischen Oligarchen und seinen beiden österreichischen Geschäftspartnern zur Last gelegt, vor vier Jahren gegen die Gruppenmeldepflicht verstossen zu haben. Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova hatte damals der Gesellschaft Victory von Pecik und Stumpf zwei Aktienpakete von OC Oerlikon - der damaligen Unaxis - abgekauft.

Aus Sicht des Finanzdepartementes bildeten Renova und Victory eine Gruppe und hätten dies melden müssen. Laut Börsengesetz müssen Beteiligungen offengelegt werden, wenn Schwellen bei 3, 5 und 10 Prozent überschritten werden. Die Investoren jedoch fochten die Busse an und bekamen vom Bundesstrafgericht in allen Punkten Recht.

Das Finanzdepartement musste scharfe Kritik einstecken, unter anderem weil die Anklageschrift krasse Mängel aufgewiesen habe und es keinen Vertreter zum Prozess schickte. Inzwischen gelobte das EFD, in komplexen Verwaltungsstrafverfahren die Anklage durch den eigenen Rechtsdienst vor Gericht vertreten lassen.

Ungeachtet des Verfahrensausgangs begrüsst nun das EFD die Tatsache, dass das Bundesstrafgericht in der Begründung dieses Urteils verschiedene offene Rechtsfragen bezüglich der börsengesetzlichen Meldepflicht zum ersten Mal gerichtlich geklärt hat. Laut Rechtsexperten ist das Schweizer Börsengesetz ziemlich zahnlos, ist es doch in zwölf Jahren bei mehr als 600 Verdachtsfällen auf Verstösse zu einer einzigen Busse gekommen.

Die Offenlegungspflichten verletzt haben Pecik und Stumpf hingegen beim Einstieg in den Industriekonzern Sulzer. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht im November. Dem ebenfalls beteiligten Vekselberg konnte die ermittelnde Finanzmarktaufsicht (Finma) keine Meldepflichtverletzung nachweisen.

Strafrechtlich wurden die drei Investoren allerdings nicht belangt. Denn das Finanzdepartement stellte im Oktober das Verfahren im Fall Sulzer ein, nachdem die Investoren in eine Wiedergutmachung von 10 Mio. Fr. eingewilligt hatten. Kritiker sprachen von "Scheckbuchjustiz". Der Berner SVP- Nationalrat Rudolf Joder forderte daraufhin mit einer parlamentarischen Initiative, die erst 2007 eingeführte Wiedergutmachung wieder aus dem Strafgesetz zu streichen.