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Schweiz stellt Strafverfahren gegen Vekselberg, Pecik und Stumpf ein

Das Eidgenössische Finanzministerium (EFD) hat das Strafverfahren gegen den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg und weitere Personen im Fall Sulzer eingestellt. Das teilte das Ministerium am Montagabend mit. Davor haben die Investoren Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf im Gegenzug eine Wiedergutmachungszahlung von 10 Mio. Franken (7,5 Mio. Euro) geleistet. Noch nicht vom Tisch ist der Fall Oerlikon.

Mit der Wiedergutmachungszahlung haben die Beschuldigten das beim Aufbau und bei der Offenlegung ihrer Beteiligung an der Sulzer AG zwischen Dezember 2006 und April 2007 allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen, heißt es zur Begründung auf der Homepage des schweizerischen Finanzministeriums. Im Detail wurde untersucht, ob die drei beim Einstieg in den Maschinenkonzern Sulzer zwischen 2006 und 2007 die Meldepflichten verletzten.

Mit den jetzigen Wiedergutmachungs-Zahlungen erübrige sich, so das Ministerium, die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten Artikel 41 des Schweizer Börsengesetztes verletzt hätten und ob die Unkorrektheiten beim Aufbau der Beteiligung an der Sulzer AG unter dem damals anwendbaren Recht tatsächlich als strafbare Meldepflichtverletzungen zu qualifizieren seien.

Die Zahlung von Pecik, Stumpf und Vekselberg wurde zweigeteilt: Je 1 Million Franken geht an die Schweizerische Berghilfe und eine Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Mio. Franken wandern in die Kassen des Finanzministeriums, das derartige Summen "im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer zur Sicherstellung und zur Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes" verwendet.

Erst Ende September waren Vekselberg, Pecik und Stumpf in einem zweiten Verfahren vom Bundesstrafgericht frei gesprochen worden. Das EFD hatte die drei mit einer Rekordstrafe von je 40 Mio. Franken belegt - ebenfalls wegen angeblicher Verletzung der Meldepflicht und zwar beim Einstieg in die Firma OC Oerlikon.

Die Investoren fochten die Geldstrafe in der Causa Oerlikon an und bekamen Recht. Über einen allfälligen Instanzenzug des Urteils will das Finanzministerium erst nach der Analyse der schriftlichen Begründung entscheiden, wie es am Montag weiter mitteilte.

Rund um den Einstieg bei Sulzer und Oerlikon hatte es einen jahrelangen Rechtsstreit gegeben. Im heutigen Kommunique des Ministeriums zur Causa Sulzer heißt es dazu: "Obwohl die Hauptbeschuldigten in den Fällen OC Oerlikon und Sulzer AG identisch sind, besteht zwischen den beiden Fällen kein direkter Zusammenhang." Die unterschiedlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen seien voneinander unabhängig zu beurteilen.