, dpa-AFX

Commerzbank will Rekordgewinn 2024 'deutlich' übertreffen

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Commerzbank schraubt ihre Gewinnerwartungen für 2024 weiter nach oben. Das Institut gehe davon aus, sowohl das operative Ergebnis des Vorjahres als auch den unter dem Strich stehenden Rekordgewinn von 2023 im laufenden Jahr "deutlich zu übertreffen", heißt es im Geschäftsbericht, den der Frankfurter Dax -Konzern am Dienstag veröffentlichte. Die Zuversicht erklärt das Institut vor allem damit, dass sich die zuletzt hohen Einmalbelastungen bei der polnischen Tochter mBank voraussichtlich verringern werden. Zudem erwartet das Management einen Anstieg des Provisionsüberschusses um vier Prozent.

Bei der Bilanzvorlage Mitte Februar hatte der Vorstand um Konzernchef Manfred Knof noch etwas vorsichtiger formuliert, dass das Konzernergebnis 2024 über dem des Vorjahres liegen solle. Das Geldhaus werde "das Konzernergebnis im laufenden Jahr erneut steigern" und beweisen, dass es "auch in einem weniger günstigen Zinsumfeld profitabel wachsen" könne, sagte Knof seinerzeit. "Das wird allerdings kein Selbstläufer werden."

Im vergangenen Jahr hatte die Commerzbank, deren größter Anteilseigner der Bund ist, ihr operatives Ergebnis beflügelt von der Zinswende um mehr als 60 Prozent auf gut 3,4 Milliarden Euro gesteigert. Der Überschuss kletterte von gut 1,4 Milliarden Euro 2022 auf den Rekordwert von etwas mehr als 2,2 Milliarden Euro.

Allerdings hätte der Gewinn schon 2022 erheblich höher ausfallen können, wären seinerzeit nicht die mehr als eine Milliarde Euro Belastungen durch die mBank unter anderem im Zusammenhang mit Schweizer-Franken-Krediten gewesen. Auch 2023 drückten Sonderbelastungen in Polen in Höhe von fast 1,1 Milliarden Euro das Konzernergebnis. Über außergerichtliche Einigungen versucht die Bank, die Rechtsrisiken in diesem Bereich zu mindern./ben/DP/men

 ISIN  DE000CBK1001  PLBRE0000012

AXC0158 2024-03-19/12:12

Relevante Links: Commerzbank AG, mBank SA

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.