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CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt

Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent

CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem

Patentstreit mit BioNTech SE bekannt

19.12.2023 / 15:23 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem

Patentstreit

mit BioNTech SE bekannt

* Gültigkeit des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 von Bundespatentgericht

nach Nichtigkeitsklage von BioNTech SE abgelehnt

* Urteil hat keine Auswirkung auf laufende Verfahren zu sieben weiteren

CureVac-Schutzrechten in Deutschland, die sowohl grundlegende als auch

COVID-19-spezifische mRNA-Innovationen betreffen

* CureVac beabsichtigt vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen und

bleibt von der Stärke seines breiten Portfolios an Geistigem Eigentum

überzeugt

TÜBINGEN, Germany/BOSTON, USA - 19. Dezember 2023 - CureVac N.V. (Nasdaq:

CVAC) ("CureVac"), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine

neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA)

entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der

Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des

CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat.

CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Berufung

einzulegen.

Das Urteil ist die erste Entscheidung zur Gültigkeit von Schutzrechten in

dem laufenden Patentrechtsstreit zwischen CureVac und BioNTech SE in

Deutschland, bei dem es um insgesamt acht Schutzrechte geht. Die Verfahren

zu den sieben verbliebenen Schutzrechten werden fortgesetzt und beinhalten

separate Entscheidungen über die Gültigkeit, Verletzung und mögliche

Schadenersatzansprüche. Nach der heutigen Entscheidung wird ein für den 28.

Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf geplantes Urteil über die

Verletzung des deutschen Teils von EP 1 857 122 B1 voraussichtlich vertagt.

"Wir bedauern die Entscheidung des Patentgerichts auch im Hinblick auf die

positive vorläufige Einschätzung des Gerichts zu EP 1 857 122 B1 Anfang des

Jahres. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die in Bezug auf die

Nutzung von CureVacs geistigem Eigentum bei der Entwicklung von Comirnaty®

getroffen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als

Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf

diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen

COVID-19-Impfstoffen geleistet haben", sagte Dr. Alexander Zehnder,

Vorstandsvorsitzender von CureVac. "Wir möchten die positive Bedeutung von

mRNA-Impfstoffen in dem Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht schmälern, sind

aber der festen Überzeugung, dass die Rolle von CureVac bei der Schaffung

wissenschaftlicher Grundlagen für diese Impfstoffe anerkannt werden muss.

Wir werden unseren Anspruch auf Anerkennung und eine faire Entschädigung

weiterhin verteidigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, indem wir gegen

diese Entscheidung Berufung einlegen."

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und

Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft

und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP

vertreten.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen auf

dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit

mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung dieses

vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke. Das Prinzip von

CureVacs proprietärer Technologie basiert auf der Nutzung von optimierter

mRNA als Datenträger, um den menschlichen Körper zur Produktion der

entsprechend kodierten Proteine anzuleiten, mit welchen eine Vielzahl von

Erkrankungen bekämpft werden können. Im Juli 2020 ging CureVac eine

Partnerschaft mit GlaxoSmithKline plc (GSK) ein, um gemeinsam neue Produkte

im Bereich der prophylaktischen Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten auf

Basis der mRNA-Technologie der zweiten Generation von CureVac zu entwickeln.

Diese Zusammenarbeit wurde später für die Entwicklung von

COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation und modifizierten

mRNA-Impfstofftechnologien erweitert. Auf der Grundlage seiner firmeneigenen

Technologie hat das Unternehmen eine umfangreiche klinische Pipeline in den

Bereichen der prophylaktischen Impfstoffe, Krebstherapien,

Antikörpertherapien und zur Behandlung seltener Krankheiten aufgebaut.

CureVac N.V. hat ihren Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und beschäftigt

mehr als 1.100 Mitarbeiter an weiteren Standorten in Deutschland, den

Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden

Sie unter www.curevac.com.

CureVac Medien und Investor Relations Kontakt

Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications und Investor

Relations

CureVac, Tübingen

T: +49 7071 9883-1298

M: +49 160 90 496949

sarah.fakih@curevac.com

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Services GmbH, CureVac RNA Printer GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac

Netherlands B.V. (nachfolgend "das Unternehmen") hinsichtlich zukünftiger

Ereignisse oder zukünftiger Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen,

die historische Fakten wiedergeben. Beispiele hierfür sind die Erörterung

der potenziellen Wirksamkeit der Impfstoff- und Behandlungskandidaten des

Unternehmens und der Strategien des Unternehmens, der Finanzierungspläne,

der Wachstumsmöglichkeiten und des Marktwachstums. In einigen Fällen können

Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an Begriffen wie "antizipieren",

"beabsichtigen", "glauben", "schätzen", "planen", "anstreben", "projizieren"

oder "erwarten", "können", "werden", "würden", "könnten", "potentiell",

"beabsichtigen" oder "sollten", dem Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen

Ausdrücken erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen

Einschätzungen und Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem

Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen

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Studien durchzuführen, dem Zeitplan, den Kosten und der Ungewissheit der

behördlichen Zulassung, der Abhängigkeit von Dritten und

Kooperationspartnern, der Fähigkeit, Produkte zu vermarkten, der Fähigkeit,

Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der aktuellen und geplanten

Gesetze, Vorschriften und Regierungspolitik, Druck durch zunehmenden

Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des Unternehmens, die

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und die

Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu

bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom

Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der

Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der

Auswirkungen von Wechselkursen, oder anderen Faktoren. Solche Risiken und

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CureVac

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 ISIN  NL0015436031

AXC0206 2023-12-19/15:23

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